Dr. Nadine Häntzschel ist seit 2012 im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Nach Absolvierung der Patentanwaltsausbildung erhielt sie ihre Patentanwaltszulassung im Frühjahr 2016 und arbeitet seitdem als freiberufliche Patentanwältin. Seit Sommer 2016 ist Frau Dr. Nadine Häntzschel zudem zugelassene Vertreterin vor dem Europäischen Patentamt.
Ihre technische Kompetenz basiert auf einem an der Technischen Universität Dresden abgeschlossenen Chemiestudium mit dem Schwerpunkt Polymerchemie, dem die Promotion zum Dr. rer. nat. mit einer Dissertation zum Thema „Polymerpartikel für biomedizinische Anwendungen“ folgte.
Im Anschluss daran war Dr. Nadine Häntzschel als wissenschaftliche Mitarbeiterin an verschiedenen Forschungsinstituten im In- und Ausland, u. a. am Leibniz-Institut für Polymerforschung Dresden e. V. und am University College Dublin, tätig.
- Werkstoffe, insbesondere Legierungen, Polymere, Verbundmaterialien, Fasern und Textilien,
- Nanotechnologie, insbesondere Nanopartikel und Nanostrukturierung
- Beschichtungstechnologie/PVD-Verfahren, Plasmabehandlung
- Kraftfahrzeugtechnik, insbesondere Abgasnachbehandlung, Hybridfahrzeuge, autonome Fahrzeuge
- Analytische Verfahren zur Beurteilung von Oberflächen, Grenzflächen und -schichten
- Medizintechnik
- Optik
- Chemieverfahrenstechnik
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Bundespatentgericht
- Bundesgerichtshof (Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 100 PatG, Berufungsverfahren nach § 110 PatG und
Beschwerdeverfahren nach § 122 PatG)
- Europäisches Patentamt
- Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
- Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- Patentanwaltskammer
- Fédération Internationale des Conseils en Propriété Industrielle (FICPI)
- epi - Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter
- Mitglied im Prüfungsausschuss der europäischen Eignungsprüfung (EQE) Teil C (Einspruch)
- Bundesverband Deutscher Patentanwälte e. V.
- Sächsischer Patentanwaltsverein e. V.